Rechtsprechung
BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 805/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beachtung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes - Anspruch auf Weihnachtsgratifikationen in Höhe von jeweils einem vollen Monatsverdienst - Ausschluss von Arbeitnehmern von einer Leistung aus sachfremden oder willkürlichen Gründen - Beachtung des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 242 611 Abs. 1
Arbeitsentgelt: Höhe des Weihnachtsgeldes - Gleichbehandlungsgebot - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 29.03.1995 - 6 Ca 5782/94
- ArbG Düsseldorf, 30.03.1995 - 2 Ca 835/95
- ArbG Düsseldorf, 31.03.1995 - 3 Ca 836/95
- ArbG Düsseldorf, 28.04.1995 - 8 Ca 8562/94
- LAG Düsseldorf, 05.09.1995 - 3 (13) Sa 757/95
- LAG Düsseldorf, 05.09.1995 - 3 (13) Sa 819/95
- LAG Düsseldorf, 05.09.1995 - 3 (14) Sa 758/95
- LAG Düsseldorf, 05.09.1995 - 3 (17) Sa 596/95
- BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 805/95
- BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 799/95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78
Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der …
Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 805/95
Der Senat kann es - wie bereits im Urteil vom 8. März 1995 (- 10 AZR 208/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) - auch im zur Entscheidung stehenden Rechtsstreit dahinstehen lassen, ob den Entscheidungen des Fünften und Dritten Senats (BAG Urteile vom 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung und vom 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung) zu folgen ist, daß die alsbaldige Offenlegung der nicht ohne weiteres erkennbaren Gründe für eine Differenzierung Voraussetzung dafür ist, daß sich der Arbeitgeber auf diese Gründe berufen kann.Ergibt sich aber der Grund für eine Ungleichbehandlung bereits aus der Ausgestaltung der Leistung, entfällt die alsbaldige Mitteilungspflicht des Arbeitgebers bezüglich der Differenzierungskriterien auch nach der oben zitierten Rechtsprechung des Dritten und Fünften Senats (vgl. insbesondere BAGE 33, 57, = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
- BAG, 09.06.1993 - 10 AZR 529/92
Vertragliche Weihnachtsgratifikation - Rückzahlungsklausel
Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 805/95
Solche Klauseln werden von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich als zulässig anerkannt (vgl. BAG Urteil vom 9. Juni 1993 - 10 AZR 529/92 - BAGE 73, 217 = AP Nr. 150 zu § 611 BGB Gratifikation). - BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95
Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart
Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 805/95
Die Klägerin behielte nämlich in einem solchen Falle ihren Rechtsanspruch auf ein halbes Monatseinkommen als Weihnachtsgeld (so bereits in Parallelverfahren: BAG Urteil vom 27. März 1996 - 10 AZR 799/95 - n.v. und Urteil vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 208/94
Sonderzahlung bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 805/95
Der Senat kann es - wie bereits im Urteil vom 8. März 1995 (- 10 AZR 208/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) - auch im zur Entscheidung stehenden Rechtsstreit dahinstehen lassen, ob den Entscheidungen des Fünften und Dritten Senats (BAG Urteile vom 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung und vom 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung) zu folgen ist, daß die alsbaldige Offenlegung der nicht ohne weiteres erkennbaren Gründe für eine Differenzierung Voraussetzung dafür ist, daß sich der Arbeitgeber auf diese Gründe berufen kann. - BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93
Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung
Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 805/95
Der Senat kann es - wie bereits im Urteil vom 8. März 1995 (- 10 AZR 208/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) - auch im zur Entscheidung stehenden Rechtsstreit dahinstehen lassen, ob den Entscheidungen des Fünften und Dritten Senats (BAG Urteile vom 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung und vom 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung) zu folgen ist, daß die alsbaldige Offenlegung der nicht ohne weiteres erkennbaren Gründe für eine Differenzierung Voraussetzung dafür ist, daß sich der Arbeitgeber auf diese Gründe berufen kann. - BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 681/92
Weihnachtsgratifikation - Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern
Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 805/95
Der Umstand, daß die Gruppe der Gruppenleiterinnen zahlenmäßig erheblich größer ist als die der übrigen Arbeitnehmer, führt nicht dazu, daß alleine bereits deshalb eine Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ausscheidet (BAG Urteil vom 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP Nr. 113 zu § 242 BGB Gleichbehandlung). - BAG, 11.09.1985 - 7 AZR 371/83
Gehaltserhöhung - Gleichbehandlung - Kaufkraftverlust
Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 805/95
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verwehrt es der Gleichbehandlungsgrundsatz dem Arbeitgeber, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen auszunehmen und schlechterzustellen (BAGE 49, 346 = AP Nr. 76 zu § 242 BGB Gleichbehandlung). - BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82
Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts durch das Revisionsgericht - …
Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 805/95
In einem solchen Falle liegen nämlich keine individuell ausgehandelten arbeitsvertraglichen Vereinbarungen vor, bei denen der Gleichbehandlungsgrundsatz wegen des Vorranges der Vertragsfreiheit nicht zur Anwendung kommt (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 146/82 - AP Nr. 2 zu § 21 MTL II, m.w.N.). - BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 450/92
Sonderzuwendung für wissenschaftliche Mitarbeiter
Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 805/95
Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip Leistungen, so muß er die Leistungsvoraussetzungen so abgrenzen, daß kein Arbeitnehmer hiervon aus sachfremden oder willkürlichen Gründen ausgeschlossen bleibt (BAG Urteil vom 6. Oktober 1993 - 10 AZR 450/92 - AP Nr. 107 zu § 242 BGB Gleichbehandlung). - BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 799/95
Arbeitsentgelt: Höhe des Weihnachtsgeldes - Gleichbehandlungsgebot
Auszug aus BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 805/95
Die Klägerin behielte nämlich in einem solchen Falle ihren Rechtsanspruch auf ein halbes Monatseinkommen als Weihnachtsgeld (so bereits in Parallelverfahren: BAG Urteil vom 27. März 1996 - 10 AZR 799/95 - n.v. und Urteil vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen). - LAG Düsseldorf, 05.09.1995 - 3 (17) Sa 596/95
Arbeitsentgelt: Höhe des Weihnachtsgeldes - Gleichbehandlungsgebot